Reklamationen
Falls in diesen Geschäftsbedingungen in dem Zusammenhang mit der Art und Weise der Reklamation nichts anderes angeführt ist, kann man die Reklamation nur mittels des Reklamationsformulars auf den Seiten www.exptprint.de geltend machen.


Man kann nicht die Reklamation geltend machen, welche nur darin besteht, dass der Auftraggeber die Anweisungen betreffend die Voraussetzungen für die Druckdaten nicht berücksichtigt hat. Dies gilt insbesondere für die Drucksachen, deren Grundlage die Farben bilden, welche in der Bestellung nicht angeführt sind. Die kleinen Farbabweichungen werden für keinen Mangel gehalten. Dies gilt auch für die Farbabweichungen von dem vorherigen Auftrag, welchen der Lieferant in der Vergangenheit gedruckt hat.

 

Garantie
Falls der Auftraggeber der Verbraucher ist, beginnt die Garantiefrist an dem Tag der Übergabe der Ware an den Auftraggeber zu laufen und sie beträgt 24 Monate. Die Garantie bezieht sich nicht auf die durch die normale Abnutzung verursachten Mängel. Falls der Auftraggeber der Verbraucher ist, und falls die Ware bei der Übernahme nicht im Einklang mit dem Kaufvertrag ist, ist der Auftraggeber berechtigt, zu verlangen, dass der Lieferant die Ware kostenlos und ohne unnötigen Verzug in den Zustand entsprechend dem Kaufvertrag bringt, und zwar gemäß der Anforderung des Auftraggebers entweder durch den Umtausch der Ware oder durch seine Reparatur. Falls solches Vorgehen nicht möglich ist, kann der Auftraggeber eine angemessene Preisermäßigung verlangen oder von dem Kaufvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, falls der Auftraggeber über den Widerspruch mit dem Kaufvertrag vor der Übernahme der Ware gewusst hat oder den Widerspruch mit dem Kaufvertrag selbst verursacht hat. Der Widerspruch mit dem Kaufvertrag, welcher sich innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Warenübernahme zeigt, hält man für den Widerspruch, welcher bereits bei deren Übernahme existiert hat, falls dies dem Charakter der Ware nicht widerspricht, oder falls sich nicht der Gegenteil herausstellt. Falls der Mangel, welcher nach der Übernahme entstanden ist und vom Auftraggeber geltend gemacht wurde, behebbar ist, hat der Auftraggeber das Recht darauf, von dem Lieferanten dessen kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Behebung zu verlangen, und der Lieferant ist verpflichtet, den Mangel ohne unnötigen Verzug, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen zu beheben. Falls es in Bezug auf den Charakter des Mangels nicht unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber von dem Lieferanten anstelle der Behebung des Mangels den Umtausch der Ware verlangen, oder falls der Mangel nur einen Teil der Ware betrifft, den Umtausch des Bestandteils verlangen. Ist keine der beiden Varianten möglich, kann der Auftraggeber eine angemessene Preisermäßigung verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Falls es sich um einen Mangel handelt, welchen man nicht beheben kann, und welcher an der ordnungsgemäßen Nutzung der Ware seitens des Auftraggebers hindert, ist der Auftraggeber berechtigt, den Umtausch der Ware zu verlangen, oder er ist berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Dieselben Rechte stehen dem Auftraggeber zu, falls es sich zwar um behebbare Mängel handelt, aber der Auftraggeber kann die Ware für das wiederholte Auftreten des Mangels nach der Reparatur oder für eine größere Anzahl der Mängel nicht ordnungsgemäß nutzen. Falls der nicht behebbare Mangel an der ordnungsgemäßen Nutzung der Ware nicht hindert, kann der Auftraggeber den Umtausch der Ware verlangen. Falls der Verbraucher in einem solchen Fall keinen Umtausch der Ware verlangt, hat er den Anspruch auf eine angemessene Preisermäßigung oder er kann von dem Vertrag zurücktreten.

 

Verantwortung für Mängel

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach deren Zustellung, resp. nach der Übernahme zu kontrollieren und dem Lieferanten unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 1 Woche ab der Zustellung, resp. Übernahme mittels des Reklamationsformulars auf den Seiten www.exptprint.cz. die festgestellten ersichtlichen oder versteckten Mängel mitzuteilen. Für einen Mangel hält man ebenfalls, falls der Lieferant eine andere Warenmenge oder eine andere Ware liefert, als welche bestellt wurde. Falls ein Teil der Ware mangelhaft ist, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die komplette Ware zu reklamieren. Falls die gelieferte Ware oder deren Teil mangelhaft ist, ist der Lieferant verpflichtet – gemäß seiner Wahl – unter Ausschluss von weiteren sich aus der Produkthaftung ergebenden Ansprüchen des Auftraggebers, dem Auftraggeber in der angemessenen Frist die fehlende Ware oder den Ersatz für die mangelhafte Ware im Rahmen dieser Frist zu reparieren. Die Frist ist angemessen, falls sie nicht länger ist, als 20 Kalendertage ab dem Tag der Zustellung der Reklamation an den Lieferanten. Die angemessene Frist ist eingehalten, falls die Ersatzlieferung oder die reparierte Ware in dieser Frist an den ersten Spediteur zu dem Transport übergeben wurde. Falls der Lieferant die angemessene Frist für die Schaffung der Abhilfe ablaufen lässt, ohne die Ersatzware zu gewähren oder die mangelhafte Ware zu reparieren, oder falls die Reparatur der Ware nicht gelingt, kann der Auftraggeber die wiederholte Reparatur der Ware verlangen oder unter Ausschluss der sonstigen sich aus der Produkthaftung ergebenden Ansprüchen von dem Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Kaufpreisermäßigung verlangen. Der Auftraggeber teilt dem Lieferanten schriftlich mit, welche Ansprüche aus der Produkthaftung er geltend macht. Der Lieferant ist für die Lieferungen der Ersatzware und für die Reparaturen im gleichen Umfang wie bei der ursprünglichen Ware verantwortlich.